Die Truma S 3002 ist eine Flüssiggasheizung, die in Wohnmobilen und Caravans eingesetzt wird. Für Heizungen dieses Typs, die zwischen 1993 und 2005 hergestellt wurden, gilt eine Austauschpflicht für den Wärmetauscher nach 30 Jahren Betrieb. Diese Regelung dient der Sicherheit, da mit der Zeit Ablagerungen und Oxidation im Wärmetauscher auftreten können, die die Funktion beeinträchtigen und zu Problemen führen können.
Die Austauschpflicht gilt für Flüssiggasheizungen des Typs Truma S 3002 (und baugleiche Modelle), die zwischen dem 01.01.1993 und dem 31.12.2005 hergestellt wurden und in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Wohnmobile, PKW, LKW) installiert sind.
Nicht betroffen sind Heizungen, die vor 1993 in Betrieb genommen wurden, da diese unter Bestandsschutz fallen. Ebenfalls nicht betroffen sind Heizungen, die nach 2005 hergestellt wurden und ein E1 Kennzeichen (auf dem Typenschild) haben.
Die Heizung ist ein Teil der Fahrzeugzulassung, daher kann eine Veränderung oder der Austausch gegen ein nicht baugleiches Gerät zu Problemen mit der Zulassung führen.
Auch wenn keine Austauschpflicht besteht, wird Austausch des Wärmetauschers nach 30 Jahren empfohlen, da extreme Oxydation und Ablagerungen den Brenner verstopfen und die Dichtigkeit beeinträchtigen können.
Beim Austausch sollte das Abgasrohr mit Überrohr (Kamin) ebenfalls erneuert und der Brenner mit Grundplatte überholt oder erneuert werden. Es ist möglich, eine Truma S3004 anstelle einer Truma S3002 einzubauen, jedoch können/müssen wie in meinem Fall, Anpassungen am Bodenausschnitt oder der Verkleidung notwendig sein.